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Gemeinsam bewegen wir was!

Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung. Ziel ist es meine Patient:innen bei der Wiederherstellung Ihrer Beweglichkeit und Schmerzlinderung zu unterstützen.

In meiner Praxis arbeite ich sowohl in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch der Therapie und Rehabilitation.

Ein ausführliches Anamnesegespräch ist mir sehr wichtig, um gemeinsam mit Ihnen ein passendes Therapieziel festzulegen. Durch die therapeutischen Maßnahmen und einem an Sie angepassten Bewegungsprogramm arbeiten wir anschließend gemeinsam an der Erreichung des Therapieziels.

Ich biete auch Hausbesuche an, wenn ein Besuch in meiner Praxis nicht möglich ist. 

Über Mich

Katrin Klinger – Physiotherapeutin

Seit 12 Jahren bin ich als Physiotherapeutin tätig und übe meinen Beruf mit großer Freude und Leidenschaft aus. Mir liegt es am Herzen, auf Ihre individuelle Situation einzugehen und mit Ihnen gemeinsam am Therapieerfolg zu arbeiten.

Beruflicher Werdegang

Seit 2015 selbstständige Physiotherapeutin in Langenstein

2013 – 2015 Physiotherapeutin im Klinikum Wels-Grieskirchen

2009-2012 Akademie für den physiotherapeutischen Dienst Linz (Diplom mit ausgezeichnetem Erfolg)

Leistungen

Physiotherapie kann in vielen Bereichen zum Einsatz kommen. Ich unterstütze Sie bei:

  • sämtlichen Beschwerden des Bewegungsapparats

  • Orthopädischen Beschwerdebildern
    Rückenschmerzen, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats, prä- und postoperative Behandlung bei Gelenkersatz uvm.

  • nach Unfällen
    Sportunfälle, Meniskus-, Muskel-, Knochenverletzungen, …

  • Geriatrische Beschwerden 
    Arthrose, Osteoporose, Sturzprophylaxe

  • Gynäkologie
    Therapie in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Inkontinenzprobleme

Preise

30 min. € 52,00

45 min. € 75,00

Aufpreis für Hausbesuche € 30,00

Ich bin Wahlphysiotherapeutin, was bedeutet, dass Sie nach Beendigung der Therapieserie Ihre Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse einreichen können und einen Teilbetrag der Therapiekosten erstattet bekommen. Dafür benötigen Sie die Original-Überweisung, die Original-Honorarnote und die Zahlungsbestätigung. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie dort den Selbstbehalt geltend machen.